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Eltern- und Schülermitwirkung


Für die Klassen- oder Jahrgangsstufen werden Klassenelternsprecher gewählt. Die gewählten Klassenelternsprecher bilden den Elternrat der jeweiligen Schule. Die Vorsitzenden der Elternräte aller Schulen im Gebiet der Kreisfreien Stadt Leipzig bilden den Stadtelternrat. Der Stadtelternrat vertritt die schulischen Interessen der Eltern aller Schulen im Leipziger Stadtgebiet. Zudem koordiniert und unterstützt er die Arbeit der Elternräte der Schulen (§§ 45 bis 48 SchulG; weitere Rechtsquelle: Elternmitwirkungsverordnung - EMVO).

 

Von den Klassenstufen 5 an wählen die Schüler jeder Klasse einen Klassenschülersprecher. Die gewählten Klassenschülersprecher bilden den Schülerrat der Schule. Die Schülersprecher (= Vorsitzende der Schülerräte) aller Schulen im Gebiet der Kreisfreien Stadt Leipzig bilden den Stadtschülerrat. Der Stadtschülerrat vertritt die schulischen Interessen der Schüler aller Schulen im Leipziger Stadtgebiet. Zudem koordiniert und unterstützt er die Arbeit der Schülerräte der Schulen (§§ 51 bis 54 SchulG, weitere Rechtsquelle: Schülermitwirkungsverordnung - SMVO).

 
 

deli.cio.us Mister Wong

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