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Kindertagesbetreuung

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Foto: Spielecke Mit Kindern

Die Betreuung von Kindern außerhalb der Familie ist eine wichtige Entscheidung junger Familien. Sie ist bedeutsam für Kinder und Eltern. Deshalb ist es ratsam sich vorab zu überlegen, welche Erwartungen an mögliche Betreuungsformen gestellt werden.
Für Kinder bis zum Alter von drei Jahren gibt es grundsätzlich zwei Betreuungsmöglichkeiten:


Informationen zur Höhe der Elternbeiträge, Ermäßigungen und Antragsstellung.

 
 

Wissenswertes rund um das Thema Kita



 

Neu- und Ersatzbauten Kindertagesstätten

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Liste der geplanten und umgesetzten Kita-Neu- und Ersatzbauten 2007 - 2013 (PDF 20 kB)

 

Frühkindliche Bildung in Leipzig

In der frühen Kindheit werden die Grundlagen für spätere Bildungserfolge gelegt. Werden Kinder früh gefördert, können sie ihre Fähigkeiten und Talente besser entwickeln. Aber was müssen und wie können Kinder heute lernen? Welche Rolle spielen Kindertageseinrichtungen dabei?
Die Diskussion um diese Fragen begann in Leipzig schon 2000 – und strahlte auf ganz Sachsen aus. Seither ist viel passiert...


 

Wissenswertes rund um das Thema Kita

Wie werden Kitaplätze geplant?

Die Bereitstellung von Plätzen in Kindertagesstätten und Tagespflege erfolgt über die jährliche Bedarfsplanung. Sie sagt
aus, wie viele Kinder in welchen Altersgruppen in Leipzig leben, für die Plätze in den Bereichen Kinderkrippe, Kindergarten, Hort sowie in der Kindertagespflege bereitzustellen sind. In den vergangenen Jahren wurde diese Quote immer weiter erhöht. Für das Jahr 2012 werden für 68 Prozent der Kinder von 1-3 Jahren ein Platz in Krippe oder Tagespflege, für 92 Prozent der Kinder zwischen 3-6 Jahren ein Platz im Kindergarten sowie für 92,5 Prozent ein Platz im Hortbereich geplant.

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Wo finde ich Informationen über Kitas und Tagespflege in Leipzig?

Leipzig verfügt über ein Netz von mehr als 200 Kindertagesstätten. Hinzu kommt ein großes Angebot an Tagespflegeplätzen. Unter www.meinkitaplatz-leipzig.de besteht die Möglichkeit, sich über die unterschiedlichen Bildungs- und Erziehungskonzeptionen der einzelnen Kindertagesstätten in freier und kommunaler Trägerschaft zu informieren.

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Welche Gesetze regeln die Kita-Versorgung?

Die Kita-Versorgung ist im Sozialgesetzbuch VIII und im Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) geregelt. Dort steht unter anderem, dass Kinder über drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten haben. Die Stadt Leipzig ist daher gesetzlich verpflichtet, zunächst jedem Kind zwischen drei und sechs Jahren, dessen Eltern das wünschen, einen Platz im Kindergarten anzubieten. Für unter Dreijährige besteht ein Anspruch auf Betreuung dann, wenn die Eltern arbeiten, sich in Ausbildung befinden oder wenn es für die Entwicklung der Kinder als notwendig angesehen wird, dass sie eine Einrichtung besuchen. Die Stadt kann hier auch Kindertagespflege anbieten.

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Wie werden Kitaplätze finanziert?

Die Finanzierung von Kindertagesstätten ist im SächsKitaG geregelt. Um die anfallenden Kosten für Personal, Miete oder Spielzeug zu decken, werden die Eltern in Höhe von 20 bis 30 Prozent beteiligt. Handelt es sich um die Kita eines freien Trägers, soll dieser einen Eigenanteil je nach Leistungsfähigkeit beisteuern. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich mit einer Pauschale pro betreutem Kind an den Kosten. Die Stadt Leipzig hat für alle weiteren, nicht gedeckten Kosten aufzukommen. Der Landeszuschuss ist seit Jahren unverändert, was zu steigenden Ausgaben für die Stadt Leipzig führt.

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Warum müssen Eltern für einen Kitaplatz Elternbeiträge zahlen?

Das SächsKitaG legt fest, dass Eltern einen Beitrag zur Finanzierung der Kosten der Kindertagesbetreuung leisten. Für Krippenplätze soll dieser zwischen 20 und 23 Prozent, für Kindergarten- und Hortplätze zwischen 20 und 30 Prozent liegen. Die Elternbeiträge fließen direkt an den Träger der Kindertageseinrichtung, in der das Kind betreut wird. Eltern mit geringem Einkommen oder mehreren Kindern können Frei- oder ermäßigte Plätze beantragen. Die Stadt Leipzig übernimmt dann den nicht gezahlten Elternbeitrag. Derzeit sind 27 Prozent der Plätze in Leipzig beitragsfrei.

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Welche Besonderheiten gibt es bei Kitas in freier Trägerschaft?

75 Prozent der Kitas in Leipzig werden von freien Trägern geführt. Das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen sieht vor, dass diese sich an der Finanzierung der Betriebskosten der Kita mit einem Eigenanteil beteiligen. Dieser orientiert sich an ihrer Leistungsfähigkeit. Er liegt in Leipzig zwischen 2 bis 5 Prozent der Sachkosten eines Platzes. Ab 2012 sollen sich die Träger zudem zusätzlich mit 0,5 Prozent an den Betriebskosten beteiligen. Um die Betreibung und die Finanzierung einer Kindertagesstätte zu regeln, schließt die Stadt Leipzig eine Leistungsvereinbarung mit dem Träger ab. Über die Elternbeiträge, den Eigenanteil der Träger und den Gemeindeanteil einschließlich Landespauschale werden die Kosten für den Betrieb der Kita refinanziert.

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Wie wird die Qualität der Betreuung gewährleistet?

Kindertageseinrichtungen müssen über eine ausreichende Anzahl pädagogischer Fachkräfte verfügen – das ist gesetzlich vorgeschrieben. So muss in der Krippe für sechs Kinder, die neun Stunden täglich betreut werden, eine Erzieherin und im Kindergarten für 13 Kinder eine pädagogische Fachkraft zur Verfügung stehen. Über die Kitafinanzierung ist gewährleistet, dass der jeweilige Träger diese Kosten immer tragen kann. Die inhaltliche Arbeit richtet sich unabhängig von der Trägerschaft an den Zielen des Sächsischen Bildungsplans aus. Durch seine Umsetzung und über spezielle Modellprojekte, z. B. zur Sprachförderung, hat sich die Qualität der Betreuung in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert.

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Fachtagungen des Jugendamtes

Fachtagung (PDF 6,7 MB) zum Modellprojekt 'Weiterentwicklung von Leipziger Kindertagesstätten zu Kinder- und Familienzentren' am 27.10.2010

 

Natur-Wissen schaffen
in Kooperation mit dem Bildungsverlag EINS und dem
Volkssolidarität Stadtverband Leipzig e. V., 27.01.2010

Vortrag: Prof. Dr. Dr. Dr. Wassilios E. Fthenakis
Bedeutung der frühkindlichen Bindung in Bezug auf Naturwissenschaften und Medienkompetenz im Mittelpunkt

 

 

Qualität in der Kindertagespflege
in Kooperation mit dem Institut inform, 25.10.2008

 

 

Fachtag zur Einführung des Sächsischen Bildungsplanes
am Beispiel des Bildungsbereiches naturwissenschaftliche Bildung in Zusammenarbeit mit Kon TE XIS

 

 

Informationsmaterial zum Thema Kindertagesstätten

Informationen zum Neubau einer Kindertagesstätte

Download

Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG (Fassung 15.05.2009)

PDF (58,3 kB)

Anlage zu §11 SaechsKitaG

PDF (260 kB)

Verordnung zur Integration von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern in Kitas vom 13.12.2002, geändert 14.07.2005

PDF (18 kB)

Fachliche Anforderungen an die Kindertagespflege

PDF (563 kB)

Saechsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung vom 09.01.2004

PDF (170 kB)

Gemeinsamer Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen

PDF (1,263 MB)

Empfehlung Gliederung Trägerkonzept

PDF (330 kB)

Positionspapier zur Elternmitwirkung in Leipziger Kitas

PDF (980 kB)

Kooperation von Kindergarten und Grundschule

PDF (460 kB)


Fachplan Förderung von Kindern in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege Leipzig

PDF (0,9 MB)

Modellprojekt Kindertagesstätten
Implementierung des Bildungsauftrags

PDF (0,2 MB)

Das Leipziger Werkbuch für die Praxis Teil I
Bildung in Kindertageseinrichtungen

PDF (1,23 MB)

Das Leipziger Werkbuch für die Praxis Teil II
Bildung in Kindertageseinrichtungen

Schutzgebühr 5,00 €
Telefon: 0341 123-4695
E-Mail: ja-51-1@leipzig.de


 
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Kontakt

Hausanschrift
Stadt Leipzig
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Abt. Kindertagesstätten und Freizeiteinrichtungen
Rathaus Wahren
Georg-Schumann-Straße 357
04159 Leipzig

Abteilungsleiterin
Frau Supplies

Tel: 0341 123-4390
E-Mail: ja-51-4@leipzig.de

www.leipzig.de/jugendamt
 

 

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