Unterhalts– und Sorgerecht |
Die Abteilung Hoheitliche Jugendhilfe berät Alleinerziehende sowie junge Volljährige bei Unterhalts- und Abstammungsfragen und unterstützt sie bei der Geltendmachung ihrer Rechte und Ansprüche durch:
- Rechtsberatung - Alleinerziehende, junge Volljährige, Eltern, die nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet sind, werden über Vaterschaftsanerkennung und die Abgabe zur Erklärung einer gemeinsamen Sorge sowie deren rechtliche Folgen beraten.
Bitte beachten! Für die praktische Ausgestaltung des Umgangsrechtes ist der Allgemeine Sozialdienst zuständig!
- Beurkundungen - Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltsverpflichtung und Sorgerecht werden beurkundet.
- Unterhaltsvorschuss - Je nach persönlicher Situation, kann vom betreuenden Elternteil unter entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen Unterhaltsvorschuss in Anspruch genommen werden.
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