|
|
 |
| |
Informationen zu Beurkundungen |
Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen
Beurkundungen von
Bescheinigungen über
Terminvereinbarung notwendig
Bitte vereinbaren Sie für die Beurkundungen unbedingt einen Termin. Wir bitten um Verständnis, dass Beurkundungen ohne Termin nicht durchgeführt werden können. Anerkennungen der Vaterschaft und die Wahrnahme des Sorgerechts vor der Geburt des Kindes ist mit längeren Wartezeiten verbunden. Weitere Informationen ... (PDF 19 kB) |
| |
Vaterschaftsanerkennung (und Sorgerechtserklärung) vor der Geburt des Kindes
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- gültiges Personaldokument
- Mutterpass
Hinweis: Sollte die Kindesmutter noch verheiratet sein, kann die Vaterschaft nur beurkundet werden, wenn die Scheidung vor der Geburt des Kindes bei Gericht eingereicht wurde oder ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren beim Familiengericht anhängig ist. |
| |
|
|
Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung (und Unterhaltsverpflichtung)
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- gültiges Personaldokument
- Geburtsurkunde vom Kind
- Berechnung des zu beurkundenden Unterhaltsbetrages vom Amt für Jugend, Familie und Bildung (ehem. Jugendamt), Rechtsanwalt bzw. Forderung des Sorgeberechtigten, bei dem das Kind lebt
Hinweis: Sollte die Kindesmutter noch verheiratet sein, kann die Vaterschaft nur beurkundet werden, wenn die Scheidung vor der Geburt des Kindes bei Gericht eingereicht wurde oder ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren beim Familiengericht anhängig ist. |
| |
|
|
Sorgerechtserklärung
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- gültiges Personaldokument
- Geburtsurkunde des Kindes
- Vaterschaftsanerkennung oder -urteil
|
| |
|
|
Erstfestlegung einer Unterhaltsverpflichtung
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- gültiges Personaldokument
- Geburtsurkunde des Kindes
- nach Ehescheidung: Scheidungsurteil
- vor Ehescheidung: Eheurkunde
- Vaterschaftsanerkennung oder – urteil (wenn das Kind vor der Eheschließung geboren ist bzw. die Eltern nicht miteinander verheiratet sind)
- Berechnung des zu beurkundenden Unterhaltsbetrages vom Amt für Jugend, Familie und Bildung (ehem. Jugendamt), Rechtsanwalt bzw. Forderung des Sorgeberechtigten, bei dem das Kind lebt
|
| |
Abänderung eines schon bestehenden Unterhaltstitels
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- gültiges Personaldokument
- letzter Schuldtitel (Urkunde, Urteil, Vergleich, notarielle Vereinbarung)
- Berechnung des zu beurkundenden Unterhaltsbetrages vom Amt für Jugend, Familie und Bildung (ehem. Jugendamt), Rechtsanwalt bzw. Forderung des Sorgeberechtigten, bei dem das Kind lebt
|
| |
|
|
Negativbescheinigungen / Negativatteste
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- gültiges Personaldokument
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis der Kindesmutter
Sorgerechtsnachweise können persönlich, telefonisch oder schriftlich im Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig angefordert werden.
|
| |
| |
|
 |
 |
 |
|
|
 |
 |
|