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Förderung freier Kunst und Kultur in Leipzig

Leipzig hat eine lebendige, vielfältige freie Kunst- und Kulturszene. Sie profitiert sowohl von den reichen kulturellen Traditionen und kreativen Freiräumen, welche die Stadt bietet, als auch von den Möglichkeiten der städtischen Kunst- und Kulturförderung. Die Stadt Leipzig stellt für die Förderung freier Kunst und Kultur in ihrem Haushalt jährlich ein Budget zur Verfügung. Dieses soll laut Beschluss der Ratsversammlung RBIV-1302/08 bis 2013 auf fünf Prozent des städtischen Kulturhaushaltes ansteigen. Bei der Vielzahl der in Leipzig aktiven freien Kulturinitiativen, Künstlerinnen und Künstler können jedoch nicht alle Vorhaben für eine Förderung vorgesehen werden. Um so wichtiger ist die richtige Antragstellung. Die hier aufbereiteten Informationen über Voraussetzungen, Möglichkeiten und Bedingungen städtischer Förderung sollen dabei als Kompass dienen.

 
 
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Fördermittel für freie Kunst- und Kulturprojekte 2012

Im städtischen Haushalt 2012 stehen für freie Kunst und Kultur in Leipzig 4.165.000 € Fördermittel zur Verfügung.
Über deren Vergabe wurde zwischen dem Kulturamt und dem Fachausschuss Kultur in dessen Sitzung am 02.12.2011 Einvernehmen hergestellt.
Mit dem am 15.12.2011 gefassten Beschluss der Ratsversammlung zum Haushalt der Stadt Leipzig 2012 wurde die Förderliste (PDF 132 kB) verbindlich.
Statistische Angaben zur Förderung freier Kunst und Kultur in Leipzig finden Sie hier für die Jahre 2009 und 2010 (PDF 111kB) sowie 2011 und 2012 (PDF 112 kB).

 

Grundsätzliches zur Förderung

Für die Beantragung, Vergabe, Verwendung und Abrechnung von städtischen Zuwendungen gelten die Regeln der von der Ratsversammlung beschlossenen Richtlinien:

Gefördert werden können dementsprechend Institutionen und Projekte in freier Trägerschaft, die ohne Mithilfe der Stadt Leipzig finanziell nicht gesichert wären bzw. nicht zu realisieren sind und an deren Bestehen oder Durchführung die Stadt Leipzig ein erhebliches Interesse hat.
Das Kulturamt Leipzig vergibt Zuschüsse als Projektförderung oder institutionelle Förderung. Projektförderung gilt in der Regel einem zeitlich begrenzten Vorhaben (z. B. Theateraufführung, Konzert, Ausstellung), das öffentlichkeitswirksam werden soll. Institutionelle Förderung setzt voraus, dass der Träger ein ganzjähriges oder regelmäßig wiederkehrendes Kulturangebot (kulturelle Einrichtung, Festival u.ä.) mit besonderer Bedeutung für die Kulturlandschaft Leipzigs vorhält.

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