Bärlauchsammeln zulässig – aber nur für den persönlichen Bedarf
(17.02.2012)
Der nach Knoblauch riechende junge Bärlauch (Allium ursinum) wird im Leipziger Auwald bald wieder sprießen und ist besonders für kulinarische Zwecke interessant. Deshalb weist das Amt für Umweltschutz darauf hin, dass die Entnahme von Bärlauch im Auwald nur für den persönlichen Bedarf – also in geringen Mengen – zulässig ist.
Bei gewerblicher Nutzung ist Genehmigung notwendig
Für die gewerbliche Nutzung ist in jedem Fall eine Genehmigung der Naturschutzbehörde erforderlich. So regelt es das Naturschutzgesetz in der sogenannten „Handstraußregelung“. Die Antragstellung ist formlos beim Amt für Umweltschutz möglich:
Stadt Leipzig Amt für Umweltschutz Prager Straße 118-136 04317 Leipzig Fax: 123-3855 E-Mail: umweltschutz@leipzig.de
Sammeln in Naturschutzgebieten oder Flächennaturdenkmalen nicht erlaubt
Grundsätzlich keine Pflanzen oder Pflanzenteile dürfen aus Naturschutzgebieten (NSG) und Flächennaturdenkmalen (FND) entnommen werden.
In Leipzig gibt es auf einer Größe von insgesamt rund 400 Hektar vier Naturschutzgebiete (NSG). Dies sind 1,3 Prozent des gesamten Stadtgebietes. Im nordwestlichen Auwald liegen die NSG „Burgaue” und „Luppeaue”, im südlichen Auwald die beiden NSG „Elster- und Pleiße-Auewald” und „Lehmlache Lauer”. Eine Übersichtskarte zur Lage und Abgrenzung dieser vier im LSG „Leipziger Auwald“ liegenden Gebiete sowie zu den Flächennaturdenkmalen der Stadt Leipzig kann im Internet auf der Seite www.leipzig.de/naturschutz eingesehen werden.