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Bürgerbeteiligung und Einflussnahme |
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Jedem Bürger steht es offen, aktiv die Aufgaben der Kommune zu beeinflussen und seine Gestaltungsspielräume zu nutzen. Auf verschiedenen Wegen können sich Bürgerinnen und Bürger informieren, Meinungen bilden, Standpunkte einbringen und Entscheidungen mitgestalten. Nutzen Sie diese und mischen Sie sich ein! |
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Bürgerbeteiligung |
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Leipzig beschreitet neue Wege der Bürgerbeteiligung, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht. Dies ist ein wichtiges Anliegen der Stadt. Aktuelles:
- 29. Mai 2012: Bürgersprechstunde des Oberbürgermeisters Burkhard Jung im Ortsteil Grünau. Rundgang: Treffpunkt 17:15 Uhr vor dem Eingang Allee-Center S-Bahnbrücke S 1, Sprechstunde: Beginn ca. 18:00 Uhr im Freizeittreff Völkerfreundschaft, Stuttgarter Allee 9, 04209 Leipzig
- 5. Juni 2012, 17:00 Uhr: Bürgersprechstunde des Oberbürgermeisters Burkhard Jung im Stadtbüro zum Thema: Fortschreibung des Stadtentwicklungsplan Verkehr- und öffentlicher Raum – Leipziger Bürgerwettbewerb: Ideen für den Stadtverkehr. Mehr Informationen finden Sie unter Verkehrsplanung.
- Bauvorhaben Karl-Liebknecht-Straße: Im Peterssteinweg und in der Karl-Liebknecht-Straße sind vom Wilhelm-Leuschner-Platz bis zur Körnerstraße ab 2013 umfassende Baumaßnahmen geplant. Das Bauvorhaben wird gemeinsam von der Stadt Leipzig und den Leipziger Verkehrsbetrieben realisiert. Mehr Informationen finden Sie unter www.lvb.de/karli und im Artikel Vorzugsvariante für Ausbau der Karl-Liebknecht-Straße.
- Veranstaltungen zur Stadterneuerung.
- Bei vielfältigen Projekten der Ämter können sich Bürgerinnen und Bürger beteiligen.
Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch bei städtebaulichen Planungen: Bürgerinnen und Bürger können schon während der Erarbeitung der Stadtentwicklungsplanungen beim Stadtplanungsamt auf dessen Aufgaben wie folgt Einfluss nehmen: Informationen zu aktuellen Planungen und zu städtebaulichen Projekten Beauftragte: Es gibt Beauftragte für Migration und Integration, Sucht, Senioren, Behinderte, Gleichstellung und gleichgeschlechtliche Lebensweise. Forum Bürgerstadt Leipzig: Im Forum Bürgerstadt Leipzig engagieren sich Bürgerinnen und Bürger, Vertreter von Vereinen, Gruppen, Initiativen, der Politik sowie der Stadt Leipzig. Das Ziel ist die Stärkung und die Vernetzung des bürgerschaftlichen Engagements in Leipzig. Am 25.11.2011 erhielt die Stadt Leipzig den 1. Platz beim Innovationspreis Weiterbildung des Freistaates Sachsen, für das Projekt Forum Bürgerstadt Leipzig. Leipziger Agenda 21: Die nachhaltige Entwicklung Leipzigs ist das gemeinsame Ziel engagierter Bürgerinnen und Bürger der Stadt sowie privater und öffentlicher Institutionen im Rahmen der Leipziger Agenda 21. Der Prozess der Leipziger Agenda 21 wird in der Stadt Leipzig im Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport koordiniert. Bürgervereine: Übersicht der ca. 45 Bürgervereine in den Ortsteilen Information: Im elektronischen Ratsinformationssystem (eRIS) finden Sie u. a. Sitzungstermine und Niederschriften, Beschlüsse, Vorlagen der Verwaltung und Anträge und Anfragen der Fraktionen. Aktive Bürgerschaft:
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Das Stadtbüro |
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Das Stadtbüro ist Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger zur Stadtverwaltung Leipzig.
- Regelmäßige Sprechstunden des Oberbürgermeisters
- Gespräche mit Bürgermeistern/Beigeordneten und Amtsleiterinnen und Amtsleitern
- Unterstützung bei Anliegen und Beschwerden
- Mitwirkung und Beteiligung an städtischen Aufgaben
- Engagementförderung und -anerkennung
- Publikationen
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Rechte der Bürger |
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Bürgerentscheid: Durch den Bürgerentscheid besteht nach der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen die Möglichkeit für die Bürgerschaft, zu Angelegenheiten der Stadt unmittelbar zu entscheiden. Der Bürgerentscheid ersetzt in diesem Falle den Stadtratsbeschluss, die Bürgerinnen und Bürger entscheiden direkt. Er ist ein Instrument der direkten Demokratie, das von den Bürgerinnen und Bürgern beantragt werden (Bürgerbegehren) kann. Das Bürgerbegehren ist dem Oberbürgermeister zu übergeben. Einwohneranfragen: Einwohneranfragen in der Ratsversammlung Einwohnerversammlung: Nach § 4 der Hauptsatzung und nach § 22 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen können allgemein bedeutsame Gemeindeangelegenheiten mit den Einwohnern erörtert werden. Diese kann von den Bürgern beantragt werden. Einwohnerantrag: Nach § 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen können die Einwohner zu den Angelegenheiten der Stadt einen Einwohnerantrag stellen. Petitionen - Bitten und Beschwerden: Petitionen / Petitionsausschuss
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Politische Einflussnahme |
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