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Leipzig-Pass |
Mit dem Stadtratsbeschluss vom 14.12.2005 wurden die Regelungen und Anspruchsvoraussetzungen zum Leipzig-Pass angepasst und vereinheitlicht. |
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Was ist der Leipzig-Pass?
Der Leipzig-Pass unterstützt ein vielseitiges und aktives Zusammenleben einkommensschwacher Familien und Bewohner/-innen der Stadt Leipzig. Er macht die Kinder- und Familienfreundlichkeit unserer Stadt erlebbar und fördert gezielt Familien und Bürger/-innen in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die gewährten Ermäßigungen schaffen mehr Mobilität, ermöglichen die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten und schaffen Anreize zur Nutzung der vielseitigen Bildungsangebote. Der Leipzig-Pass ist eine freiwillige Leistung der Stadt Leipzig. |
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Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
- Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Wohngeldbescheid und aktueller Mietvertrag
- Einkommensunterlagen und Nachweise über sonstige Einkünfte (z.B. Kindergeld oder Unterhalt)
- Personalausweis
- Lichtbild / Passfoto (Die Kosten für das Passfoto für Personen ab dem 14. Lebensjahr sind vom Antragsteller zu tragen).
- Wohneigentum: Die vorzulegenden Unterlagen sind vorab im Bürgeramt zu erfragen
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Wer hat Anspruch auf den Leipzig-Pass und wo erhält man ihn?
Anspruch auf den Leipzig-Pass und die damit verbundenen Leistungen haben Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Leipzig, die
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch die ARGE Leipzig erhalten
- ein geringes Einkommen haben, welches das 1½ fache des maßgeblichen Regelsatzes zzgl. des jeweiligen Anteils an den tatsächlichen Unterkunftskosten nicht übersteigt. Je nach Haushaltsgröße ergeben sich damit gestaffelte Einkommensgrenzen.
- laufende Leistungen der Sozialhilfe, also Hilfe zum Lebensunterhalt oder die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
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Gültigkeit
Der Leipzig-Pass hat eine Gültigkeit von 12 Monaten und kann - bei Vorliegen der Berechtigung - um weitere 12 Monate verlängert werden.
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Vergünstigte Eintrittskarten zur Leipziger Buchmesse
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Übersicht zu Vergünstigungen mit dem Leipzig-Pass |
*(in der Regel 50%)
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Fahrtkostenzuschuss
- Schülerbeförderung (LVB - SchülerCard, SchülerMobilCard)
- Zuschüsse zu Ferien- und Hortfahrten für Schüler und Schülerinnen der allgemeinbildenden Schulen (Ferien max.185,- €/ Horte max. 75,- €)
- Zuschüsse für Schüler/-innen in Schulen in kommunaler Trägerschaft zu Fahrten in Schullandheime, zu besonderen Schulfahrten (eine Fahrt je Schuljahr max. 75,- €, sofern keine Leistungen nach SGB II vorrangig sind)
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Leipzig-Pass-Mobilcard
- Monatskarte – gültig für einen Kalendermonat (bis zum 1. Werktag des Folgemonats 12.00 Uhr)
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Musikalische Komödie
Musikschule „J. S. Bach“
Volkshochschule
Universität Leipzig
Zoo Leipzig
Frei- und Hallenbäder
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Kinder- und Schülerspeisung (Anlage M zum Leipzig-Pass)
- Zuschuss zum Essengeld in Kindertagesstätten für Leistungsempfänger nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 1,00 € je Tag
- Zuschuss zum Schüleressen (nur in Schulen kommunaler Trägerschaft) abzgl. 1,00 € Eigenanteil je Portion für Leistungsempfänger nach § 3 AsylbLG und Schüler des Leipzig-Kolleg, die das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben
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Ferienpass
- Schüler/-innen der Klassen 1- 12
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Vereine und Verbände
- Durch die Stadt geförderte kulturelle und sportliche Projekte/Einrichtungen oder Träger der freien Jugendhilfe gewähren Vergünstigungen auf Leistungen, die den satzungsgemäßen Vereinszielenentsprechen.
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Hundesteuer
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Gewandhaus, Oper und Schauspiel
- Ermäßigung für Karten im freien Verkauf
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Theater der Jungen Welt
- Ermäßigung für Karten im freien Verkauf
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Leipziger Städtische Bibliotheken
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Museen
- Museum für Angewandte Kunst
- Stadtgeschichtliches Museum
- Altes Rathaus
- Neubau Böttchergässchen
- Schillerhaus
- Völkerschlachtdenkmal
- Forum 1813
- Naturkunde Museum
- Museum der bildenden Künste
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